FĂźr die Geschäftsbeziehung sowie fĂźr alle zukĂźnftigen Geschäfte zwischen Metaprime Studio, vertreten durch Amir Esmann, (im Folgenden auch „Metaprime“) und Ihnen als Unternehmer (im Folgenden auch „DER KUNDE“, „SIE“ oder „AUFTRAGGEBER“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gĂźltigen Fassung.

WIR STIMMEN ZU, FÜR DIE ENTWICKLUNG EINER WEBSITE FÜR DRITTE (DIE „WEBSITE“) UNTER DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN VERTRAGLICH GEBUNDEN ZU SEIN, GEMÄß DEM SCHRIFTLICH VEREINBARTEN VORSCHLAG ZWISCHEN DEN PARTEIEN (DER „ANGEBOT“). SOBALD DAS VORSCHLAGDOKUMENT (DER „VERTRAG“) UNTERSCHRIEBEN ODER DIE ANZAHLUNG GELEISTET WURDE, WIRD DIE WEBSITE VON UNS (DEM „ENTWICKLER“) FÜR SIE (DEN „KUNDEN“) ENTWICKELT.

  1. Das Projekt

1.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde dem Entwickler die entsprechenden Honorar zahlt (wie im Projektangebot festgelegt), wird der Entwickler:

(a) die Website im Namen des Kunden gemäß den im Projektangebots festgelegten Kundenanforderungen (das „Projekt“) entwickeln; und

(b) falls zwischen den Parteien vereinbart, dem Kunden die Dienstleistungen erbringen.

1.2 Die Projektspezifikation finden Sie im Projektvorschlagsdokument.

1.3 Änderungen oder Abweichungen von der Projektspezifikation müssen schriftlich festgelegt und zwischen den Parteien vereinbart werden. Wenn eine Partei nicht mit der vorgeschlagenen Änderung oder Abweichung einverstanden ist, müssen sich die Parteien treffen und die vorgeschlagenen Änderungen in gutem Glauben besprechen. Wenn Änderungen an der Projektspezifikation zusätzliche Kosten für den Entwickler verursachen würden, die über die im Vorschlag festgelegten Gebühren hinausgehen, ist der Entwickler berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Kosten gemäß seinen aktuellen Standardtarifen in Rechnung zu stellen.

  1. Lieferung und Abnahme

2.1 Nach Abschluss des Projekts wird der Kunde dem Entwickler die volle Zahlung der allfälig offenen Honorare leisten, woraufhin der Entwickler die vollständige Website auf den Hosting-Server des Kunden ßberträgt oder bereitstellt.

2.2 Falls der Kunde verlangt, dass die fertige Website auf Drittanbieter-Hosting-Services geladen wird, die vom Kunden bereitgestellt werden, behält sich der Entwickler das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Gebühren für diesen Service in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der beabsichtigte Dateiserver oder der Speicherplatz ordnungsgemäß konfiguriert ist.

2.3 Sobald der Entwickler dem Kunden die Website geliefert hat, hat der Kunde einen Zeitraum von 14 Arbeitstagen (der „Abnahmetestzeitraum“), um die Website zu testen und sicherzustellen, dass sie den Projektspezifikationen entspricht (der „Abnahmetest“). Die Abnahme der Website kann nur vom Kunden verweigert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Website wesentlich nicht den Projektspezifikationen entspricht. Nach Abschluss des Abnahmetests bestätigt der Kunde dem Entwickler, dass das Projekt abgeschlossen ist (die „Projektfreigabe“).

2.4 Die Abnahme der Website gilt als erfolgt, wenn eine der folgenden Ereignisse eintritt:

(a) Ablauf des Abnahmetestzeitraums und der Kunde hat dem Entwickler keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Website und den Projektspezifikationen mitgeteilt; oder

(b) Der Kunde nutzt einen Teil der Website nicht nur zu Testzwecken.

2.5 Nach Erhalt der Projektfreigabe oder der als erfolgt geltenden Abnahme hat der Entwickler keine weiteren Verpflichtungen hinsichtlich des Projekts. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass der Entwickler weitere Arbeiten durchfßhrt, die direkt oder indirekt mit dem Projekt zusammenhängen. Wenn er sich bereit erklärt, solche Arbeiten durchzufßhren, behält sich der Entwickler das Recht vor, dem Kunden fßr zusätzliche durchgefßhrte Arbeiten seine aktuellen kommerziellen Sätze in Rechnung zu stellen.

2.6 Metaprime ist bestrebt, die vereinbarten Leistungstermine mÜglichst genau einzuhalten. Dies ist jedoch nur mÜglich, wenn der Vertragspartner seinerseits alle erforderlichen Arbeiten und Unterlagen vollständig und fristgerecht ßbermittelt und seine sonstigen Mitwirkungsverpflichtungen vollständig erfßllt. VerzÜgerungen bei der Lieferung und daraus resultierende Kostensteigerungen, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben, Informationen oder ßbermittelter Unterlagen entstehen, sind nicht von Metaprime zu vertreten und fßhren nicht zu einem Verzug seitens Metaprime. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Vertragspartner in vollem Umfang.

  1. Bereitstellung von Inhalten, Materialien und Feedback

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Entwickler alle Inhalte, Daten, Bilder, Texte und sonstigen Informationen sowie alle Marken, Handelsnamen, Logos und andere Marken des Kunden (der „Kunden Content“) Zeitgerrecht in Professioneller Qualität zur VerfĂźgung zu stellen, die fĂźr das Projekt erforderlich sind.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit des Entwicklers, das Projekt abzuschließen, von der vollen und rechtzeitigen Zusammenarbeit des Kunden abhängt, und der Kunde verpflichtet sich, den Entwickler unverzüglich schriftlich über Verzögerungen bei der Bereitstellung des Kunden Content oder der Spezifikation zu informieren. Wenn der Kunde den Entwickler über eine Verzögerung informiert hat, stellt der Kunde dem Entwickler einen überarbeiteten Zeitplan für die Bereitstellung des Kunden Content oder von Eingaben zur Verfügung.

3.3 Der Entwickler ist nicht verantwortlich fßr VerzÜgerungen, verpasste Meilensteine (sofern im Projekt festgelegt) oder zusätzliche Kosten, die aufgrund der verspäteten Lieferung oder Nichtlieferung des Kunden Content oder der Daten Eingabe, die fßr das Projekt erforderlich sind, entstehen.

  1. GebĂźhren und Zahlung

4.1 Der Kunde bezahlt dem Entwickler die im Zahlungsplan des Projektvorschlags festgelegten Projektkosten (das „Honorar“).

4.2 Ungeachtet der im Projektspezifikation festgelegten spezifischen Zahlungsmeilensteine sind die Kosten vom Kunden in folgenden Raten zu zahlen:

(a) Bei Projekten größer als > € 3500.-  sind 50 % der im Angebot geschätzten Kosten bis spätestens 5 Tage vor Projektbeginn an den Entwickler zu zahlen;

(b) bei Projekten kleiner als < 3500 sind 100% Anzahlung zu leisten und gelten als Auftragsbestätigung.

(c) Bei Auslands Aufträgen sind immer 100% vor Projekt start fällig. 

(d)der Rest der geschätzten Kosten ist bei Abschluss (vor oder bei Go-Live) zu zahlen; und

(e) der noch ausstehende Restbetrag der Entwicklungskosten ist spätestens 10 Tage nach Go Live zu zahlen.

4.4 Alle zu zahlenden Kosten sind exclusive Mehrwertsteuer. 

4.5 Der Kunde hat alle fälligen Zahlungen in voller HÜhe und ohne jeden Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Minderung oder auf andere Weise, zu leisten. § 1052 ABGB wird somit ausdrßcklich ausgeschlossen.

4.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die der Entwickler haben kann, kann der Entwickler bei Nichtzahlung des Honorars zum Fälligkeitstag nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen:

(a) Zinsen auf die unbezahlten Beträge gemäß dem Late Payment Directive der EU beanspruchen.Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bankĂźblichen Ausmaß, zumindest aber von 15 % p. a. verrechnet. 

(b) das Projekt aussetzen, bis die Zahlung in voller HĂśhe erfolgt ist;

(c) die Website ganz oder teilweise deaktivieren, bis die Zahlung in voller HĂśhe erfolgt ist; oder

(d) diesen Vertrag sofort durch Benachrichtigung kĂźndigen.

4.7 Alle Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde teilt dem Entwickler Änderungen der Rechnungsadresse mit.

4.8 Der Entwickler erstattet dem Kunden die Anzahlung, wenn das Projekt aufgrund des Entwicklers nicht weitergefĂźhrt wird. Wenn die Arbeiten bereits begonnen haben und der Vertrag vom Kunden gekĂźndigt wird, wird die Anzahlung abzĂźglich der Kosten fĂźr die erbrachten Arbeiten erstattet.

  1. Geistige Eigentumsrechte

5.1 Der Kunde gewährt dem Entwickler eine nicht-exklusive, widerrufliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung des Kunden Content ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

5.2 Nach vollständiger Zahlung wird das Website-Design, die Software und die Codierung, die der Entwickler im Hinblick auf die Website erstellt hat (mit Ausnahme des Kunden Content) (die „Entwicklermaterialien“), gemäß unserer Endbenutzer-Lizenzvereinbarung dem Kunden lizenziert, sofern nicht anders im unterzeichneten Vorschlag vereinbart.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, nicht auf die Entwicklermaterialien zuzugreifen, diese zu ändern oder zu verändern, um eine separate Website zu erstellen oder die Website an Dritte zu lizenzieren oder das Design und die Funktion der Website zu beeinträchtigen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Entwicklers.

5.4 Der Entwickler kann im Auftrag des Kunden Domainnamen registrieren, umziehen und erneuern. Die im Zusammenhang mit der Registrierung und/oder Verlängerung entstehenden Gebühren und Auslagen sind Teil des Honorars. Nach Zahlung der Honorars und Übergabe der Projektfreigabe durch den Kunden verpflichtet sich der Entwickler, auf Wunsch des Kunden alle Registrierungsdetails für die Website, einschließlich technischer und administrativer Details, an den Kunden zu übertragen.

  1. Gewährleistungen

6.1 Jede Partei sichert zu, dass sie die volle Befugnis und Autorität hat, diesen Vertrag abzuschließen und zu erfüllen.

6.2 Der Entwickler sichert zu, dass er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit angemessener Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfĂźllen wird und dass die Verwendung der Entwicklermaterialien durch den Kunden keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.

6.3 Der Kunde sichert zu, dass er oder seine Lizenzgeber Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an dem Kunden Content ist und dass der Kunde berechtigt ist, den Kunden Content in Bezug auf die Website zu nutzen und dass die Nutzung des Kunden Content durch den Entwickler gemäß diesem Vertrag keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.

6.4 Der Kunde bestätigt, dass der Kunden Content nach bestem Wissen und Gewissen nichts enthält, was als blasphemisch, diffamierend oder obszÜn angesehen werden kÜnnte und keine geltenden Gesetze oder Vorschriften verletzt.

6.5 Metaprime Ăźbernimmt keine Gewähr fĂźr Software, die als „Public Domain“ oder Open Source klassifiziert ist. Der Vertragspartner hat die fĂźr solche Software angegebenen Nutzungsbestimmungen und eventuelle Lizenzregelungen zu beachten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Software nicht an Dritte weiterzugeben. Metaprime haftet nicht dafĂźr, dass die gelieferte Software sämtlichen Anforderungen des Vertragspartners entspricht oder mit anderen Programmen und Anwendungen des Vertragspartners kompatibel ist. Die Gewährleistung  beschränkt sich auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion. Etwaige Mängel der gelieferten Hardware oder Software berechtigen den Vertragspartner nicht zum RĂźcktritt vom Vertrag Ăźber die Erbringung von Internetdienstleistungen. 

6.6 Sämtliche Gewährleistungen, Bedingungen oder andere Bestimmungen, die nach dem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht oder anderweitig impliziert sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrßcklich in diesem Vertrag festgelegt.

  1. Haftungsfreistellung und Haftungsbeschränkung

7.1 Nichts in diesem Vertrag schließt oder beschränkt die Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für Tod oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit aus oder für die Haftung wegen betrügerischer Falschdarstellung oder für jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

7.2 Vorbehaltlich von Klausel 7.1 und 7.4 haftet keine der Parteien, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlicher Pflicht noch anderweitig, im Zusammenhang mit diesem Vertrag für entgangene Umsätze, entgangene tatsächliche oder erwartete Gewinne, Geschäftsverluste, Betriebsunterbrechungen oder -ausfälle, entgangene Geschäftschancen, Rufschädigung, Verlust, Beschädigung oder Korruption von Daten oder für indirekte oder Folgeschäden, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden.

7.3 Ungeachtet von Klausel 7.2 haftet der Entwickler nicht fßr Verluste oder Schäden, die dem Kunden durch Folgendes entstehen:

(a) Netzwerkausfälle und/oder die Unfähigkeit des Kunden, auf die Website zuzugreifen, aufgrund von Problemen mit dem Internet und/oder einem Telekommunikationsnetzwerk;

(b) Viren, Wßrmer, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Grßnde.

7.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Entwickler gegen alle Ansprßche Dritter in Bezug auf eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten hinsichtlich des Kundeneigentßmers oder der Hosting-Dienstleistungen vollständig freizustellen und schadlos zu halten.

7.5 Die Gesamthaftung des Entwicklers aus diesem Vertrag beträgt in keinem Fall mehr als 250 €.

7.6 Unbeschadet von Klausel 7.5 beträgt die insgesamt aggregierte Haftung des Entwicklers aus diesem Vertrag in keinem Fall mehr als 1.000 €.

7.7 Der Kunde erkennt an, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die Website nicht gegen die Gesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit verstößt, in der sie aktiv beworben wird.

7.8 Von Zeit zu Zeit erlassen Regierungen Gesetze und erheben Steuern und ZÜlle, die den elektronischen Handel im Internet betreffen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde allein fßr die Einhaltung dieser Gesetze, Steuern und ZÜlle verantwortlich ist und Metaprime und seine Subunternehmer von jeglichen Ansprßchen, Klagen, Strafen, Steuern oder ZÜllen im Zusammenhang mit der Ausßbung des elektronischen Handels im Internet durch den Kunden freistellt, schßtzt und verteidigt.

  1. KĂźndigung

8.1 Wenn der Kunde keine Dienstleistungen von dem Entwickler in Anspruch nimmt, endet dieser Vertrag automatisch mit der Lieferung der Projektfreigabe an den Entwickler, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbaren. Andernfalls bleibt dieser Vertrag bestehen, es sei denn, er wird gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags von einer Partei gekündigt.

8.2 Unbeschadet von Klausel 8.1 kann jede Partei den Vertrag sofort kĂźndigen, wenn die andere Partei:

(a) eine wesentliche oder dauerhafte Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag begeht, die nicht behoben werden kann (Nichtzahlung gilt als wesentliche Verletzung);

(b) eine Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung oder Einstellung einer solchen Verletzung behebt oder fortsetzt, sofern dies mĂśglich ist;

(c) nicht in der Lage ist, ihre Schulden im Sinne der Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 zu begleichen;

(d) eine freiwillige Vereinbarung schließt oder vorschlägt oder einen Vergleich zum Vorteil ihrer Gläubiger eingeht;

(e) als Unternehmen einer Verwaltungsanordnung unterliegt oder liquidiert wird (außer zu Zwecken der Verschmelzung oder Umstrukturierung);

(f) ein Empfänger zur Verwaltung ihres Eigentums oder ihrer VermÜgenswerte bestellt wird;

(g) die Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder

(h) die Erwartungen nicht erfĂźllt. In diesem Fall wird der Kunde dem Entwickler fĂźr alle abgeschlossenen Arbeiten den Stundensatz des Entwicklers zahlen. Der Entwickler wird dann alle im Rahmen des Projekts entwickelten Materialien an den Kunden Ăźbergeben.

8.3 Bei Beendigung des Vertrags außerhalb von Klausel 8.1 verpflichtet sich der Kunde, dem Entwickler umgehend alle Testbeispiele der Website sowie alle Dokumente, Handbücher oder andere gedruckte Materialien, die ihm vom Entwickler übergeben wurden, zurückzugeben oder zu vernichten (nach Aufforderung durch den Entwickler).

8.4 Eine Beendigung des Vertrags berßhrt nicht die Rechte, die sich zugunsten einer der Parteien angesammelt haben, und beeinträchtigt nicht die Bestimmungen des Vertrags, die nach ihrer Auslegung nach einer solchen Beendigung fortbestehen sollen.

  1. Vertraulichkeit

9.1 Jede Partei verpflichtet sich, während der gesamten Dauer dieses Vertrags und fßr einen Zeitraum von 2 Jahren nach Abschluss des Projekts keine vertraulichen Informationen ßber das Geschäft, die Angelegenheiten, Geschäftsgeheimnisse, technischen, kommerziellen, finanziellen, operativen, Marketing- oder Werbeinformationen oder -Daten einer Partei oder die Bedingungen dieses Vertrags gegenßber einer Person offenzulegen, es sei denn, dies ist gesetzlich, durch Gerichtsbeschluss oder eine Regierungs- oder AufsichtsbehÜrde vorgeschrieben.

9.2 Die Bestimmungen von Klausel 9.1 gelten nicht fßr vertrauliche Informationen, die eine Partei erhält und die: (i) von dieser Partei nachweislich vor dem Empfang bekannt waren; (ii) ohne schuldhaftes Verschulden dieser Partei Üffentlich bekannt sind oder in die Üffentliche Domäne gelangen; oder (iii) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenßber dieser Partei erhalten wurden.

9.3 Keine der Parteien wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei fĂźr einen anderen Zweck als zur ErfĂźllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden.

  1. Öffentlichkeitsarbeit

10.1 Nach Annahme der Website durch den Kunden beschafft und pflegt der Kunde einen Hyperlink von der Homepage der Website zur Homepage des Entwicklers in der Form „Entwickelt von Metaprime“ oder ähnlich.

10.2 Metaprime darf sich in jeder Pressemitteilung oder Ăśffentlichen Mitteilung auf die Arbeitsbeziehung und/oder das Projekt beziehen, ohne die Zustimmung des Kunden zum Inhalt der VerĂśffentlichung einzuholen, sofern im Vorschlag nichts Gegenteiliges vereinbart ist.

  1. Benachrichtigung

11.1 Jede Mitteilung, die von einer der Parteien erfolgt, muss schriftlich erfolgen und persĂśnlich Ăźbergeben oder per Post oder Email. an die von dieser Partei angegebene Adresse oder Email gesendet werden.

11.2 Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie persĂśnlich Ăźbergeben werden, wenn sie per Post versandt werden, 48 Stunden nach dem Versand, und wenn sie per Email versandt werden, wenn sie gesendet werden.

11.3 Alle anderen kommerziellen Kommunikationen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Projekt (außer den festgelegten Mitteilungen in diesem Vertrag) können per E-Mail gesendet werden und gelten als zugegangen, wenn sie gesendet werden.

  1. Übertragung

12.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder Rechte, Pflichten und Verpflichtungen hierunter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Ăźbertragen oder anderweitig Ăźbertragen.

  1. HĂśhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Bürgerunruhen oder Arbeitskämpfe. Wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung für einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen andauert, ist die nicht von höherer Gewalt betroffene Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.

  1. Gemeinschaftsunternehmen oder Partnerschaft

14.1 Nichts in diesem Vertrag soll als Begrßndung einer Partnerschaft, eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines Agenturverhältnisses zwischen den Parteien ausgelegt werden, und keine Partei hat die Befugnis oder die Vollmacht, die andere Partei zu binden oder eine Haftung gegenßber der anderen Partei zu begrßnden.

  1. Nicht-Abwerbung

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Metaprime (temporär, Teilzeit oder Vollzeit) zum Zwecke der Beschäftigung direkt oder indirekt bei seinem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden anzuwerben. Der Kunde stimmt zu, dass er Metaprime entschädigt, falls solche Anwerbungen erfolgen oder wenn ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Metaprime eine Beschäftigung beim Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen aufnimmt, in Höhe eines vollen Jahresgehalts und Boni oder der dem Mitarbeiter oder Auftragnehmer angebotenen Gebühren in Höhe von 80.000 €, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

  1. Allgemeines

16.1 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel, es sei denn, die verzichtende Partei erklärt den Verzicht schriftlich. Der Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf Verstoß gegen eine andere Bestimmung oder einen nachfolgenden Verstoß gegen diese Bestimmung.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags in einer Gerichtsbarkeit rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit (oder in einer anderen Gerichtsbarkeit) oder auf andere Bestimmungen dieses Vertrags.

16.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart werden. Keine Ergänzung oder Änderung einer Klausel dieses Vertrags ist für die Parteien bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von beiden Parteien unterzeichnet.

16.4 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusagen, Gewährleistungen oder Bedingungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand. Jede Partei erklärt der anderen Partei gegenüber, dass sie nicht dazu veranlasst wurde, diesen Vertrag abzuschließen, und dass sie sich nicht auf eine Darstellung, Zusage, Zusicherung, Garantie oder Vereinbarung verlassen hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten ist.

16.5 Eine Person, die keine Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat kein Recht, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen oder von ihr zu profitieren.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien. FĂźr Lieferung und Zahlung gilt als ErfĂźllungsort der Sitz der Anbieterin, auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder AnsprĂźche, die sich daraus ergeben (einschließlich außervertraglicher AnsprĂźche oder Streitigkeiten), gilt Ăśsterreichisches Recht. 

Verrechnungssätze

EUR 150,- fĂźr Senior Developer, App Entwicklung, Backend Entwicklung,Plugin Entwicklung, IT Analyst, Datenanalyst

EUR 100,- fĂźr Junior Developer, WordPress Entwicklung, Frontend Entwicklung, UI / UX
EUR 70,- fĂźr klassisches Grafik Design

Metaprime Studio

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Wir sind hier, um jede Ihrer Fragen zu beantworten.

Email : info@metaprime.at

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